Impfen
:  



Stichwort "Impfen"

 

Das Thema Impfung kann gerade jetzt zum Herbst wieder einmal interessant sein. Zur eigenen Entscheidungsfindung ist sicher wichtig, wann geimpft werden darf, dazu zusammengefasst die Gegenanzeigen aus der „Roten Liste“ für Ärzte:

  1. akute (fieberhafte) Infekte, auch wenn der Verdacht einer Ansteckung besteht und in der Erholungsphase.

  2. bei chronischen Infektionen.

  3. bei Störungen, Schädigungen oder Unterdrückungen des Immunsystems durch Antikörpermangelsyndrom, Immunsuppression, Strahlentherapie, Leukämie usw.. Bei Thrombozytopenie und bei sehr alten Menschen.

  4. bei Neurodermitis, allergischen Erkrankungen, v. a. Eiweißallergie.

  5. bei neurologischen Erkrankungen wie Hirnschäden, Anfallsleiden und bei Krampfneigung.

  6. wenn auf eine bereits stattgefundene Impfung eine unverhältnismässig starke Reaktion stattgefunden hat, wie hohes Fieber, Ausschläge, Krampfanfälle, Leistungsabfall, deutliche Verschlechterung des allgemeinen Zustandes.



zurück