Impfen
:
Stichwort
"Impfen"
Das Thema Impfung
kann gerade jetzt zum Herbst wieder einmal interessant sein. Zur eigenen
Entscheidungsfindung ist sicher wichtig, wann geimpft werden darf, dazu
zusammengefasst die Gegenanzeigen aus der „Roten Liste“ für Ärzte:
-
akute
(fieberhafte) Infekte, auch wenn der Verdacht einer Ansteckung
besteht und in der Erholungsphase.
-
bei chronischen
Infektionen.
-
bei Störungen,
Schädigungen oder Unterdrückungen des Immunsystems durch
Antikörpermangelsyndrom, Immunsuppression, Strahlentherapie,
Leukämie usw.. Bei Thrombozytopenie und bei sehr alten Menschen.
-
bei
Neurodermitis, allergischen Erkrankungen, v. a. Eiweißallergie.
-
bei
neurologischen Erkrankungen wie Hirnschäden, Anfallsleiden und bei
Krampfneigung.
-
wenn auf eine
bereits stattgefundene Impfung eine unverhältnismässig starke
Reaktion stattgefunden hat, wie hohes Fieber, Ausschläge,
Krampfanfälle, Leistungsabfall, deutliche Verschlechterung des
allgemeinen Zustandes.
|